Leistungen
Gerichtsverfahren
ParteivertretungWir unterstützen unsere Mandanten als Parteivertreter bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor deutschen Gerichten, einschließlich der Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes und der Zwangsvollstreckung.
Anerkennung und Vollstreckung
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Unterstützung unserer Mandanten bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile und Schiedssprüche in Deutschland.
Wir verfügen über besondere Expertise in der Vollstreckung von Schiedssprüchen und Urteilen nach der New York Convention, der EUGVVO (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) oder dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ).
Internationales Zivilverfahrensrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten in Spezialfragen des Internationalen Zivilverfahrensrechts. Wir beraten im Besonderen bei Fragestellungen in Bezug auf internationale Zustellungen, wie etwa nach der EuZVO (Verordnung (EU) Nr. 1393/2007), bei der Beweisaufnahme in internationalen Gerichtsverfahren und bei der Rechtshilfe durch ausländische Gerichte.