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DIS40 Nord: Neujahrsbrunch

Die Beteiligung Dritter im Schiedsverfahren

Datum
18.01.2024
Zeit
08:45 - 10:45 Uhr
Ort
Freshfields Bruckhaus Deringer
Hohe Bleichen 7, 20354 Hamburg
Hinweis
Sie können diese Veranstaltung leider nicht mehr buchen, da die Anmeldefrist abgelaufen ist.
Ausblick

Liebe DIS40-Mitglieder, wir hoffen, Ihr seid alle gut ins neue Jahr gestartet und wünschen Euch ein frohes neues Jahr 2024! Wir starten voller Motivation in unser zweites Jahr als DIS40 Nord Regionalkoordinatoren und haben für Euch einige interessante Veranstaltungen zu diversen Schiedsthemen vorbereitet. In diesem Jahr möchten wir uns im Schwerpunkt insbesondere mit Themen, die uns „während des laufenden Schiedsverfahrens“ begegnen können, beschäftigen. In unserem ersten DIS40 Nord Neujahrsbrunch am Donnerstag, den 18.01.2024, 9:45 Uhr werden wir uns dem Thema „die Beteiligung Dritter im Schiedsverfahren“ widmen. Bei Schiedsverfahren steht die Schiedsvereinbarung der Parteien im Vordergrund und Verfahren sind im Sinne dieser durchzuführen, schon, um am Ende in eine vollstreckbare Entscheidung zu münden. Eines der hartnäckigsten Probleme in der Praxis ist, Dritte in einem Schiedsverfahren einzubinden, die u.U. nicht an die bestehende Schiedsvereinbarung gebunden sind, deren Beteiligung aber für die sachgerechte Entscheidung des Streitfalls angezeigt wäre. Oft haben diese jeweils separate, unabhängig voneinander ausgehandelte Verträge mit (nur) einer der Hauptparteien, die jeweils eigene Schieds- oder Streitbeilegungsklausel enthalten. Um zu einer für alle Beteiligten einheitlichen und somit widerspruchsfreien Entscheidung zu gelangen und so in der Regel auch Zeitaufwand sowie Kosten eines Schiedsverfahrens zu senken, kann eine Parteierweiterung (Third Party Joinder) als Mechanismus in Frage kommen. Allerdings ist die Schwelle für die Einbeziehung Dritter in ein Schiedsverfahren hoch, hier zeigen sich in besonderer Schärfe die Unterschiede zwischen parteiautonomer Schiedsgerichtsbarkeit und staatlicher Justiz. Zudem sehen die Schiedsinstitutionen in ihren Schiedsordnungen teils sehr unterschiedliche Anforderungen für die Einbeziehung Dritter in das Schiedsverfahren vor. Welche genau das sind, wird uns unsere schiedserfahrene Referentin Kathrin Asschenfeldt (BAUMANN Resolving Disputes) in ihrem Impulsvortrag darlegen. Kathrin Asschenfeldt ist seit 2022 Partnerin bei BAUMANN Resolving Disputes, nachdem sie zuvor viele Jahre in der Praxisgruppe Konfliktlösung bei Freshfields Bruckhaus Deringer und anschließend als General Counsel tätig war. Sie hat zahlreiche Schiedsverfahren nach den Regularien unterschiedlicher Institutionen geführt und ist daneben als (Vorsitzende) Schiedsrichterin tätig. Sie wird uns aus eigener Anschauung zugleich unterschiedliche Regelungsansätze der Schiedsinstitutionen aufzeigen sowie diese mit praktischen Tipps und Erfahrungsberichten anreichern. Wir freuen uns sehr, mit Kathrin Asschenfeldt eine großartige Referentin für unsere Veranstaltung gewinnen zu können. Wir danken Kathrin Asschenfeldt herzlich für ihre Zeit und Freshfields Bruckhaus Deringer für die Ausrichtung des Brunchs.

Anmeldung

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